AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

 
1.1. Die Style Events & Catering, A – 1010 Wien ,Rudolfsplatz.3 (im Folgenden“Caterer“ genannt), erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Caterer und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
 
1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von dem Caterer schriftlich bestätigt werden.
 
1.3. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht der Caterer ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch den Caterer bedarf es nicht.
 
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Im Fall von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspri cht, was nach Sinn und Zweck der AGB
vernünftigerweise vereinbart worden wäre, wenn die Lücke von vornherein bekannt gewesen wäre.
 
1.5. Die Anbote des Caterers sind freibleibend und unverbindlich. Das Auftragsverhältnis kommt nach Bestätigung der Bestellung des Kunden durch den Caterer wirksam zustande.

 

2. Warenangebot

 
Das umfangreiche Sortiment des Caterers ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht lieferbar sein, behält sich der Caterer einen Austausch gegen gleichwertige Ware bzw Warenbestandteil ausdrücklich vor.

 

3. Vertragsabschluss

 
3.1. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten und vom Caterer bestätigt werden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
 
3.2. Werden Anbote nach den Angaben des Kunden und / oder dessen Unterlagen ausgearbeitet bzw überarbeitet, übernimmt der Caterer keine Haftung für die Richtigkeit bzw Durchführbarkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen.
 
3.3. Die Einholung allenfalls notwendiger behördlicher Dokumente, Genehmigungen, Konzessionen oder die Durchführung von allfälligen behördlich vorgesehenen Meldungen ist nur dann Anbotsbestandteil, wenn dies ausdrücklich angeführt ist
 
3.4. Das Urheberrecht an Plänen, Anboten, Konzepten, Rezepten etc. verbleibt, soweit ausdrücklich und schriftlich nicht anders vereinbart, beim Caterer. Jede anderweitige Verwertung sowie die Vornahme von Änderungen ohne Zustimmung des Caterers ist zu unterlassen.

 

4. Lieferung

 
4.1. Zugesagte Termine (insbesondere Lieferung, Ladetätigkeit, Zubereitung von Speisen, Servieren etc) können vom Caterer nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten werden. Fälle höherer Gewalt (vis major), massive Betriebsstörungen, Ereignisse außerordentlichen Charakters, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, wie insbesondere in Folge von Streiks, öffentlich – rechtlichen Verboten, Stromstörungen, Überschwemmungen oder Feuer, entbinden den Caterer von den übernommenen Pflichten.
 
4.2. Eventuelle Beanstandungen der Veranstaltung sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort) mündlich, spätestens aber innerhalb von drei Werktagen nach der Veranstaltung, jedenfalls schriftlich bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Kunden übernimmt Style Events & Catering keinerlei Haftung.
 
4.3. Dem Kunden ist es untersagt, im Veranstaltungsbereich Speisen und Getränke selbst oder durch Dritte anzubieten. Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung des Caterers.
 
4.4. Aufträge sind soweit tunlich vom beauftragten Caterer durchzuführen. Der Caterer ist jedoch berechtigt, den Auftrag gänzlich oder teilweise an Subunternehmer weiterzugeben.

 

5. Haftung sausschluss

 
5.1. Der Caterer haftet ausschließlich für vorsätzlich und/oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung des Caterers, seiner Angestellten und Erfüllungsgehilfen ist jedoch stets mit der Höhe der Deckungssummen der (Betriebs-) Haftpflichtversicherung des Caterers begrenzt.
 
5.2. Alle vom Caterer gelieferten Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke werden dem Kunden für die Zeit der Abwicklung des Auftrages zur Verfügung gestellt und sind unverzüglich wieder an den Caterer auszufolgen. Bei Verzögerter Rückgabe hat der Kunde ein angemessenes Benützungsentgelt an den Caterer zu bezahlen.
 
5.3. Die Haftung für die vom Caterer gelieferten Gegenstände, insbesondere für Gläser, Besteck und Geschirr, liegt bis zur vollständigen Rückstellung aller Gegenstände beim Kunden. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Kunden zu vertreten und dem Caterer zu ersetzen.

 

6. Preise

 
6.1. Die Preise des Caterers gemäß Anbot beziehen sich ausschließlich auf die im Anbot ausdrücklich angeführten Leistungen und verstehen sich in EURO.
Für den Fall, dass die Umsatzsteuer (USt) nicht gesondert ausgewiesen ist, verstehen sich die Preise netto zuzüglich gesetzlicher USt.
 
6.2. Insbesondere die Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten, Veranstaltungszelten, Audio – und Videoanlagen, Dekoration, oder von anderen Maßnahmen sind, sofern im Anbot nicht ausdrücklich angeführt, nicht im Anbotspreis enthalten. Das gleiche gilt für eventuell anfallende Nebenkosten, Steuern, Gebühren und Abgaben, oder Abschlagszahlungen an die Gastronomie vor Ort. Allfällige Versicherungen für die Veranstaltung sind, sofern nicht anders vere inbart, vom Kunden selbst abzuschließen.
 
6.3. Die Anbote des Caterers sind pauschaliert, sodass eine separate Beauftragung einzelner Leistungen nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung des Caterers möglich ist.
 
6.4. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Dienstleistung/en des Caterers aus Gründen, die nicht vom Caterer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, den hierdurch entstandenen Mehraufwand (zB weiteres Pesonal) gesondert in Rechnung zu stellen.

 

7. Stornobedingungen

 
7.1. Nach Bestätigung der Bestellung durch den Caterer kommt das Auftragsverhältnis wirksam zustande. Nachdem der Caterer das vom Kunden angenommene Angebot bestätigt hat, geht der Caterer in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor und sind diese für das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien maßgeblich.
 
7.2. Bei Stornierung durch den Kunden bis 14 Tage vor der Veranstaltung werden 30 Prozent der letztgültigen Auftragssumme in Rechnung gestellt.
 
7.3. Bei Stornierungen bis 3 Tage vor der Veranstaltung werden 70 Prozent der letztgültigen Auftragssumme in Rechnung gestellt.
 
7.4. Bei Stornierung innerhalb von 3 Tagen (72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn) vor der Veranstaltung wird der Auftragsbetrag in voller Höhe in Rechnung gestellt.

 

8. Zahlungsbedingungen

 
8.1. Eine Anzahlung von 50% der vollständigen Auftragssumme ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (einlangend auf dem Konto des Caterers) zu überweisen oder zu übergeben.
 
Diese Anzahlung gilt als Angeld gemäß § 908 ABGB, wobei der Caterer berechtigt ist, unter Beachtung der Stornobedingungen (vgl. Punkt 7) einen darüber hinausgehenden Betrag zu fordern bzw einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
 
8.2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen in voller Höhe ohne Abzug zu bezahlen oder zu übergeben.
 
8.3. Alle Forderungen von Style Events & Catering sind auf das Konto bei der Raiffeisen Bank Draßmarkt, Ktn. Nr. 16.378 BLZ 33014(IBAN: AT04 3301 4000 0001 6378, BIC: RLBBAT2E014) ohne Abzüge zu bezahlen.
 
8.4. Bei Zahlungsverzug betragen die Verzugszinsen bei Vorliegen eines Unternehmensgeschäfts 9,2 Prozent über dem Basiszinssatz der Öst. Nationalbank
p.A. Ist der Kunde Konsument, betragen die Verzugszinsen 4 Prozent p.A.
 
8.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten und ist ausschließlich berechtigt, mit rechtskräftig festgestellten oder vom Caterer ausdrücklich schriftlich anerkannten Ansprüchen aufzurechnen. Das Zurückbehaltungsrecht an Waren oder Gegenständen des Caterers ist ausgeschlossen.

 

9. Sonstige Bestimmungen

 
Der auftraggebende Kunde verpflichtet sich, dem Caterer alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass der Auftragnehmer den vereinbarten Ort der Leistungserbringung rechtzeitig und in dem bedungenen bzw zur Durchführung des Auftrages geeigneten Zustand übernehmen kann. Bei Verletzung dieser Verpflichtung durch den Kunden kann der Auftragnehmer keine Haftung übernehmen und hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer den daraus entstandenen Mehraufwand zu ersetzen. Insbesondere ist der Kunde dafür selbst verantwortlich, dass Starkstrom (380 Volt und 16 Amper) samt Anschlüssen vorhanden ist und vom Caterer verwendet werden kann.

 

10. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

 
10.1. Für alle Streitigkeiten zwischen Style Events & Catering und dem Kunden wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien Innere Stadt in Handelssachen zuständigen Gerichts vereinbart.
 
Style Events & Catering ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
 
10.2. Das Auftragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts